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Die Antisemitismus-Resolution des Bundestages:

Das Parteienkartell aus CDU/CSU, Grünen, SPD, FDP und AFD

als Propagandagehilfe eines Völkermords

Am 7.11.24 verabschiedeten die Fraktionen von CDU/CSU, GRÜNEN, SPD, FDP und der AFD einen Antrag, der seinem Titel nach dem Schutz jüdischen Lebens jüdischen Lebens in Deutschland dienen soll. Nur das BSW stimmte dagegen. Die LINKE enthielt sich.

Die Entschließung segelt unter falscher Flagge. Der Bundestagsbeschluss regelt und schützt buchstäblich nichts. Er enthält keinerlei Verpflichtung für irgendeine Institution, keine Behörde, keinen Amtsvertreter und/oder Bürger, irgendetwas zu tun oder unterlassen. Die Resolution bietet keine Rechtsgrundlage für Sanktionen irgendwelcher Art. Also nur heiße Luft? Keineswegs.

Die Resolution ist eine Kampfansage an alle, die die völkerrechtswidrige Siedlungs- und Besatzungspolitik Israels kritisieren und bekämpfen. Sie demonstriert den gemeinsamen Willen der herrschenden Parteienallianz, alle Gegner ihrer Nah-Ost-Politik mundtot zu machen. Sie will die Verwaltungspraxis und auch die Justiz in diesem Sinne beeinflussen und prägen. Sie will die Palästinasolidaritätsbewegung bekämpfen. Sie lässt zwischen den Zeilen erkennen, daß dabei das geltende Recht nicht nur ausgeschöpft werden, sondern auch dessen Grenzen für staatliches Handeln verschoben werden sollen. Die Gegner der herrschenden Parteienallianz werden pauschal als Antisemiten verleumdet und nebenbei wird antiarabische Hetze betrieben.

Was ist Antisemitismus?

Das herrschende Parteienkartell gaukelt Objektivität und Wissenschaftlichkeit vor, indem es vorgibt, sich beim Thema Antisemitismus auf die Arbeitsdefinition der "International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)" zu stützen. Diese lautet:

"Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische und/oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen."

Der Bundesregierung genügte diese Definition nicht. Sie hat sie deshalb wie folgt ergänzt:

"Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein."

Jeder aufmerksame Beobachter des Zeitgeschehens weiß, daß nicht einmal diese erweiterte Definition den politischen Bedürfnissen des herrschenden Parteienkartells genügt. In Deutschland wird so gut wie jede Kritik an der israelischen Politik und dem Kolonialsiedlerstaat als antisemitisch gebrandmarkt.

Schon die nicht durch die deutsche Regierung erweiterte Definition ist so schwammig und bereits nach ihrem Wortlaut so vage, daß jeder ihrer Nutzer aus ihr heraus interpretieren kann, was er zuvor in sie hineininterpretiert hat. Die Definition kann nach Belieben missbraucht werden.

Über 350 Wissenschaftler aus vielen Ländern haben sich in Abgrenzung zur IHRA-Definition die "Jerusalemer Erklärung" unterstützt, Sie definiert:

"Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische). Die begründete Kritik an der israelischen Politik und die Unterstützung der palästinensischen Forderungen nach der vollen Gewährung ihrer Rechte ist demnach kein Antisemitismus."

Das deutsche Parteienkartell missbraucht sogar die IHRA-Definition

Das "International Jewish Collective for Justice in Palestine", ein Zusammenschluss jüdischer Organisationen aus 16 Ländern, kritisierte die IHRA-Definition u.a. als ein Instrument, jegliche Palästinasolidarität zu diffamieren und jede politische Meinungsverschiedenheit mit der israelischen Politik mit dem Etikett des Rassismus ins Abseits zu stellen. Sie bezeichnet sie als Waffe zur Einschränkung der Meinungsfreiheit.

In einem Gastbeitrag in der Berliner Zeitung stellt Klaus Bachmann fest, daß kein Jurist etwas mit der IHRA-Definition anfangen kann. Ihre Nutzung laufe auf den unsinnigen Versuch hinaus, mit Resolutionen historische Wahrheiten festlegen zu wollen. Damit könnten wiederum ernstzunehmende Historiker nichts anfangen.

Geradezu gefährlich nennt er die "Empfehlung" der Bundestagsresolution an Beamte, die IHRA-Definition bei Entscheidungen im Strafrecht, Asyl- und Aufenthaltsrecht heranzuziehen. Das könne bei Strafen ohne gesetzliche Grundlage enden. Und wenn politischen Vereinigungen Fördermittel oder Räume verweigert werden, weil sie nicht genehme Auffassungen verträten, sei das als Aufforderung zum Rechtsbruch zu verstehen.

Der amerikanische Jurist Kenneth S. Stern, langjährig als Antisemitismus-Experte des "American Jewish Committee" tätig und federführender Mitautor der IHRA-Definition äußerte sich in einem Interview in der Berliner Zeitung wie folgt zu deren Missbrauch:

"Die Definition ist oft als Instrument missbraucht worden, um jemanden aus vielerlei Gründen als antisemitisch abzuqualifizieren, auch für Kritik an Israel." Und:"Ich mag mit manchen ihrer Einstellungen oder Aussagen nicht einverstanden sein, aber sie antisemitisch zu nennen, ist falsch, es ist sogar schädlich. (…) das schadet auf jeden Fall einer freien Diskussion, die in einer Demokratie so wichtig ist. Und es schadet dem Kampf gegen den Antisemitismus, wenn man ihn auf diese einfachen Bedingungen reduziert, denn man verliert dann die Fähigkeit zu erkennen, was Antisemitismus wirklich antreibt." Im Interview fügt Stern an, daß keine wie immer geartete Definition dazu benutzt werden sollte, finanzielle Fördermittel vorzuenthalten oder die Meinungsfreiheit einzuschränken. Aber genau das bezweckt die Bundestagsmehrheit.

Ein Parteienkartell gegen die Palästinasolidarität

Diese bürgerliche Parteienallianz behauptet, der Antisemitismus habe in Deutschland seit dem 7. Oktober 2023 massiv zugenommen. Judenhass und "israelbezogener Antisemitismus befänden sich auf einem Höhepunkt. Rechtsextremisten, Islamisten und "links-antiimperialistische Antisemiten" seien dafür verantwortlich.

Hinter diesem dümmlich-demagogischen Wirrwarr verbirgt sich mehr schlecht als recht die Gleichsetzung von Judenhass mit der Kritik an der israelischen Politik sowie der Palästinasolidarität. Letztere wird zugleich als islamistisch diffamiert. Absichtlich ignoriert wird dabei, daß die Verbreitung traditioneller antijüdischer Vorurteile in Deutschland seit Jahren rückläufig ist. Die Ablehnung der israelischen Politik allerdings hat trotz des publizistischen Dauerbombardements durch die deutschen staatshörigen Medien zugenommen. Prompt werden der Palästinasolidarität antisemitische Motive bis hin zu völkermörderischen Absichten unterstellt. Die sachlich begründete Israelkritik wird als rassistisch und rechtsgerichtet verleumdet.

Tatsächlich verbirgt sich hinter dem vorgeblichen "israelbezogenen Antisemitismus" nur das nicht zu unterdrückende Entsetzen über die Ermordung zehntausender Kinder, Frauen und Männer im Gazastreifen, über die nahezu komplette Zerstörung der Wohnbauten, Schulen und medizinischen Einrichtungen, Kraft- und Wasserwerke sowie Produktionsstätten. Die Überlebenden werden unter dem unzutreffenden Vorwand "sichere" Gebiete aufzusuchen, von einem Ende des Gazastreifens in den anderen gejagt – bis zur nächsten Treibjagd. Das alles und die Verhinderung ausreichender humanitärer Hilfe kann heute in Echtzeit im Fernsehen verfolgt werden – nur nicht im deutschen TV. Dort wird auch nicht berichtet, daß israelische Minister den laufenden Völkermord offen propagieren. Es wird unterschlagen, Daß Netanjahu im israelischen Fernsehen die Grenzen Israels einschließlich aller palästinensischen Gebiete zeigt – from the river to the sea. Es wird nicht berichtet, daß Soldaten der israelischen Streitkräfte selbst ihre zahllosen Kriegsverbrechen filmen, sie ins Netz stellen, sich über zustimmende Klicks freuen und auf ihre Straflosigkeit in Israel vertrauen.

Mehrere UN-Organisationen haben den laufenden Völkermord angeprangert. Zuletzt Amnesty International. Vor dem höchsten UN-Gericht ist die Völkermordanklage Südafrikas gegen Israel anhängig. Eine ganze Reihe von Staaten ist ihr beigetreten.

Unser herrschendes Parteienkartell weiß das alles. Trotz offenkundig gegenteiliger Beweise erklärt Scholz, er vertraue darauf, daß Israel die Regeln des humanitären Völkerrechts einhält. Die Bundesregierung will keinen Völkermord sehen. Es handelt sich hier nicht um ein Problem des Sehvermögens. Sie unterstützt um jeden Preis die geostrategischen Interessen der USA und ihrer engsten Bündnispartner und hat sie sich zu eigen gemacht. Politisches Vasallentum gegenüber den USA verpflichtet. Der Preis lautet hier, den politischen Flankenschutz für einen Völkermord zu liefern.

Deutsche Moral

Die deutschen Propagandahelfer des israelischen Völkermords an den Palästinensern wollen allen Deutschen weismachen, daß es hierzulande wegen der "besonderen Verantwortung Deutschlands" im Kampf gegen den Antisemitismus eine moralische Verpflichtung zu bedingungslosen Unterstützung Israels und seiner Politik gebe.

Dem wagen nur wenige zu widersprechen. Aber eine "besondere deutsche Verantwortung" gibt es nicht. Jeder aufgeklärte und den humanen Werten verpflichtete Mensch, gleich welcher Philosophie, Religion oder Herkunft, ist moralisch verpflichtet, allen Spielarten des Rassismus entgegenzutreten. Der Antisemitismus ist zuvorderst eine Spielart des Rassismus.

Der deutsche Faschismus hat den Holocaust betrieben und ihn mit vielen Kollaborateuren im von ihm besetzten Europa organisiert. Mit nichts lässt sich daraus ableite, daß die jetzt in Deutschland lebenden Generationen die Verpflichtung haben, israelische Kriegsverbrechen zu verbrämen. Einen Völkermord schon gar nicht. Das herrschende Parteienkartell versucht seine reaktionäre Nah-Ost-Politik mit einer verschwurbelten Kombination aus Kollektivschuld, Sippenhaft und als Krönung noch Erbschuld jeglicher Kritik zu entziehen.

"Nie wieder!" muß zuallererst heißen: Nie wieder Völkermord!

Vom herrschenden Parteienkartell braucht sich in dieser Hinsicht niemand zu belehren lassen. Diese Herrschaften und die Klasse, der sie dienen, hat Jahrzehnte gebraucht, die Tatsache einzuräumen, daß der deutsche Faschismus auch an Sinti und Roma einen Völkermord begangen hat. Und die deutschen Kolonialverbrechen wurden bis heute nicht aufgearbeitet.

Staatsräson

"Nie wieder" degeneriert im Zuge der von Merkel 2007 ins Spiel gebrachten "deutschen Staatsräson" nunmehr zum "Schutzversprechen an das Existenzrecht Israels als sichere Heimstätte des jüdischen Volkes". Dieses Versprechen, so die Bundestagsresolution, soll "unverrückbar" sein. Nach der in Deutschland geltenden Verfassung, dem Grundgesetz und dessen Artikel 79 Abs. 3 sind nur die in den Grundgesetzartikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze unverrückbar. Den Schwätzern, die die deutsche Staatsräson beschwören, sei mitgeteilt, daß es eine außerhalb oder gar über dem Grundgesetz stehende "Staatsräson" legalerweise nicht gibt. Das Konzept der "Staatsräson" darf bei Macchiavelli bleiben. In Deutschland ist es verfassungsfeindlich.

Es gibt deshalb kein "Existenzrecht Israels". Ebenso wenig, wie die DDR, Preußen oder das deutsche Kaiserreich ein "Existenzrecht" besaßen. Deren Existenz war historisch von nationalen und internationalen Machtverhältnissen abhängig.

Das zionistische Siedlungsprojekt war immer schon auf die Zusammenarbeit mit westlichen Großmächten angewiesen. In den 30-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts genoss es die stille Unterstützung Großbritanniens und Hitlerdeutschlands. Die Existenz Israels in seiner jetzigen Gestalt ist faktisch abhängig von der andauernden militärischen, finanziellen und politischen Unterstützung durch die USA, Deutschlands und der EU.

Israel ist als Kolonialsiedlerstaat den Palästinensern gewaltsam aufgezwungen worden. Seine zionistischen Gründer haben von Anfang an einen Apartheid-Staat geschaffen. Dieser Staat existiert nur durch die andauernde Gewaltausübung gegen die Palästinenser und durch seine in kurzen Abständen geführten Kriege gegen Nachbarstaaten. Das zionistische Israel wird daher niemals eine sichere Heimstatt für Menschen jüdischen Glaubens sein, solange es in seinen nicht-definierten Grenzen Menschen anderer Glaubensrichtungen diskriminiert, unterdrückt und/oder sie vertreibt. Das in Deutschland herrschende Parteienkartell kann deshalb das von ihm erfundene "Schutzversprechen" nicht einhalten. Deutschland leistet nur Beihilfe zur Unterdrückung der Palästinenser bis hin zur propagandistischen Abdeckung des laufenden Völkermords.

Fazit: Das vielbeschworene "Existenzrecht Israels" ist nur ein rein politisches Konstrukt, mit dem sowohl der israelische Siedlerkolonialismus als auch die reaktionäre deutsche Nah-Ost-Politik jeder kritischen Auseinandersetzung entzogen werden soll.

Die politische Führung Israels hat wiederholt erklärt, daß eine Gleichberechtigung der Palästinenser mit israelischen Bürgern jüdischen Glaubens gleichbedeutend mit der Zerstörung Israels und daher mit dessen Existenzrecht unvereinbar sei. Das israelische Parlament hat ausdrücklich mit großer Mehrheit beschlossen, daß auch die Schaffung eines palästinensischen Rumpfstaates im Rahmen einer Zwei-Staaten-Lösung mit der Existenz Israels unvereinbar ist. Dennoch erklärte die Bundesregierung wiederholt, daß eine palästinensische Staatsgründung von ihr nur dann unterstützt würde, wenn Israel ihr zustimme. Mit anderen Worten: Die BRD unterstützt den Status quo und die jetzige israelische Politik. Dementsprechend liefert sie Waffen, leistet Wirtschaftshilfe und führt einen pro-israelischen Propagandakrieg. Sie will den israelischen Staat als Kolonialsiedlerstaat erhalten. Das ist ihre Staatsräson.

Wer zwischen Jordan und Mittelmeer demokratische Verhältnisse will, kann den Staat Israel und die von ihm betriebene Politik nicht unterstützen. Israel ist selbst in seinen Grenzen von 1967 ebensowenig eine Demokratie, wie es Südafrika unter dem Apartheid-Regime war. Mehr denn je gilt: Nein zum Rassismus, nie wieder Völkermord!

Nachtrag zur These vom Notwehrkrieg

Die Bundestagsresolution entblödet sich natürlich auch nicht, den israelischen Krieg gegen die Palästinenser als legitime Notwehrreaktion gegen den Terror der Hamas zu beschönigen. Das tun auch die USA und deren andere politische Vasallen. Lassen wir einmal das Notwehrverständnis schlechter amerikanischer Western beiseite.

Es ist schon erstaunlich, daß es in einem Bundestag, in dem es von ausgebildeten Juristen auf allen Seiten nur so wimmelt, offenbar niemanden gegeben hat, der es für nötig hielt, darauf hinzuweisen, daß der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch im Völkerrecht zu beachten ist. Jedes Notwehrrecht darf nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ausgeübt werden. Sogenannte Notwehrexzesse sind durch das Notwehrrecht nicht gedeckt. Es liegt auf der Hand, daß die Ereignisse vom 7.Oktober 2023 selbst bei Zugrundelegung ihrer israelischen Darstellung keine Rechtfertigung dafür sein können, nicht nur die Hamas auszurotten (offiziell eines der israelischen Kriegsziele), sondern auch noch die gesamte palästinensische Bevölkerung in kollektive Mithaftung zu nehmen und ihrer physischen Existenzgrundlage zu berauben.

Der laufende Völkermord kann auch nicht mit dem Hinweis gerechtfertigt werden, daß die Hamas und die iranischen Revolutionsgarden das "Existenzrecht Israels" negieren. Die damit einhergehende suggestive Vorstellung, die Hamas wolle einen Völkermord an den Israelis begehen, ist bisher zwar publizistisch wirkungsvoll, aber dennoch unsinnig. Die Negierung der jetzigen Staatsform Israels, ihre Abschaffung, zielt nicht auf die physische Vernichtung der jüdischen Israelis. Die Behauptung, das sei Völkermord, ist pure Demagogie. Erst recht, wenn die politischen und militärischen Kräfteverhältnisse berücksichtigt werden. Die Hamas, von Netanjahu übrigens jahrzehntelang als Gegengewicht zur Al Fatah unterstützt, hat die Existenz des israelischen Staates schon vor Jahren als Faktum anerkannt. Nicht einmal ihre dümmsten Vertreter nehmen an, Israel mit selbstgebauten Waffen militärisch besiegen zu können. Sie hatte sich längst auf das Ziel beschränkt, der israelischen Besatzungsmacht wenigstens bessere Lebensbedingungen abzuringen.

Der Angriff des militärischen Flügels der Hamas und des Islamischen Dschihad vom 7.Oktober 2023 kann auch deshalb nur bedingt als Notwehrrechtfertigung für die israelische Seite herangezogen werden, wenn dabei die "Kleinigkeit" übersehen wird, daß die anhaltende israelische Besetzung des Gazastreifens und der Westbank eklatant völkerrechtswidrig sind. Der zeitweilige Abzug der israelischen Bodentruppen aus dem Gazastreifen hat wegen der anhaltenden israelischen Kontrolle von dessen Grenzen das Besatzungsregime nicht beendet. Ein Notwehrrecht steht daher völkerrechtlich ausschließlich den Palästinensern zu. Palästinenser hatten und haben das Recht, sich gegen den seit Jahrzehnten ausgeübten israelischen Besatzungsterror, willkürliche Inhaftierungen, Folter und ökonomische Drangsalierung zur Wehr zu setzen. Nur sie haben ein Notwehrrecht.

Die Völkerrechtswidrigkeit der israelischen Politik wurde von der UN-Gerichtsbarkeit festgestellt und klar benannt. Sie wird jedoch vom hier herrschenden Parteienkartell weitgehend ignoriert. Sie passt nicht in die Politik des sog. Westens.

Die palästinensischen Aktionen vom 7. Oktober waren deshalb nur insofern völkerrechtswidrig, als sie gegen das humanitäre Völkerrecht verstießen, namentlich die Geiselnahme von Zivilisten, die Misshandlung von Gefangenen und gegebenenfalls deren Tötung. Fest steht, daß die israelische Propaganda sofort alles unternahm, diese Völkerrechtsverstöße so darzustellen, als seien sie das Ziel der Hamas-Führung und zugleich von unglaublichen Ausmaßen gewesen. Es wurde nicht zwischen Militärs und Zivilisten unterschieden. Der schockierten Weltöffentlichkeit wurde erklärt, die "menschlichen Tiere" der Hamas hätten sogar Kinderleichen enthauptet und massenhaft Frauen vergewaltigt. Letzteres wurde auch von Joe Biden kolportiert. Das Weiße Haus sah sich dann umgehend gezwungen, diese Behauptung zu dementieren. Der schlimmste Auswuchs frei erfundener Gräuelpropaganda fiel daher schnell in sich zusammen. Beweise dafür gab es nie.

Weiter sollte jedem, der an historischer Wahrheit interessiert ist, zu denken geben, daß es eine Reihe von Hinweisen gibt, daß am 7.Olktober 2023 eine nicht unerhebliche Anzahl getöteter Israelis nach Aussagen israelischer Überlebender von israelischen Militärs getötet wurde, die ohne Rücksicht auf Zivilisten schwere Waffen einsetzte und dabei wissentlich den Tod einer nicht unerheblichen Zahl von Israelis in Kauf nahm. Eben dies entspricht der sog. Hannibal-Doktrin des israelischen Militärs, die die erfolgreiche Gefangennahme israelischer Militärs verhindern sollte, um deren propagandistische Nutzung zu verhindern. Obwohl diese Doktrin vor den Ereignissen vom 7.Oktober offiziell zurückgenommen worden war, wurde sie am 7. Oktober angewandt. Und bis heute nimmt das israelische Regime bei seinem Vernichtungsfeldzug in Gaza keine Rücksicht auf das Leben der Geiseln. Es ist bezeichnend, daß die israelische Regierung den Forderungen von Oppositionellen und Angehörigen getöteter Israelis nach genauer Aufarbeitung der Ereignisse vom 7. Oktober durch neutrale Beobachter nicht nachkommt.

Wer Vorwände für einen lange herbeigesehnten Völkermord benötigt, kann an Aufklärung nicht interessiert sein. Es liegt nahe, daß eine detaillierte Aufklärung die israelische Politik noch negativer erscheinen lassen würde, als es weltweit ohnehin schon der Fall ist.

An Aufklärung ist auch das hier herrschende Parteienkartell nicht interessiert. Es will nur seine Kritiker zum Schweigen bringen. Aber das wird nicht gelingen.

Dieter Elken, 7.12.2024